FastEnergy Affiliate-Partnerprogramm

Dieser Bereich richtet sich an Webseitenbetreiber und Publisher, die FastEnergy-Werbemittel einbinden möchten.

Zur FastEnergy-Startseite

Teilnahmebedingungen

Stand: 05.08.2026

Praxisnahe Erläuterungen und Beispiele zur Umsetzung finden Sie in den Werberichtlinien.

§1 Allgemeines

Das Portal www.fastenergy.at ist ein Angebot der FastEnergy GmbH. Mit dem dafür angebotenen Partnerprogramm bietet FastEnergy Betreibern von Webseiten (nachfolgend Interessent oder Partner genannt) die Möglichkeit, eine Vertriebspartnerschaft zur Vermarktung von Heizöl einzugehen. Das Angebot richtet sich sowohl an gewerbliche als auch privat betriebene Webseiten.

§2 Beitrittsbedingungen

Mit der Registrierung zum Partnerprogramm bestätigt der Interessent, volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein und außerdem die Nutzungsrechte an der gegenständlichen Webseite zu haben. Zur Installation stehen dem Interessenten Preisrechner, Widgets und weitere Werbemittel zur Verfügung, die über www.fastenergy.at/partnerprogramm bereitgestellt werden. Für provisionsberechtigte Aufträge wird von FastEnergy eine Provision ausbezahlt. Die Voraussetzungen für die Zuordnung und Vergütung sind in §4 und im jeweils aktuellen Provisionsmodell geregelt. Die Bausteine dürfen nicht auf Gewalt verherrlichenden, Jugend gefährdenden oder pornografischen Webseiten eingebaut werden. Die Registrierung zum Partnerprogramm, die vollständig und wahrheitsgemäß auszuführen ist, erfolgt ausschließlich online über www.fastenergy.at/partnerprogramm. Mit der Übermittlung seiner Daten bestätigt der Partner gleichzeitig, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Ein Rechtsanspruch auf eine Vertragsannahme besteht seitens FastEnergy nicht. Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Für die Kündigung gelten die Regelungen des §5.

§3 Installation und Werberichtlinien

Die Installation und Verlinkung der von FastEnergy bereitgestellten Werbemittel obliegt dem Partner. FastEnergy übernimmt hierfür keine Kosten und keine Haftung. Der Partner verpflichtet sich, ausschließlich die von FastEnergy bereitgestellten Werbemittel und Einbindungscodes zu verwenden. Die über die Konfiguratoren angebotenen Einstellungen dürfen angepasst werden; darüber hinausgehende Änderungen am Einbindungscode sind nicht zulässig.

Der Partner-Preisrechner darf nur auf Webseiten eingebunden werden, die im Partnerbereich für die jeweilige Partner-ID eingetragen und aktiviert wurden. Partner-ID, Einbindungscode, Zugriffstoken und sonstige Berechtigungsmerkmale dürfen nicht gezielt an Dritte zur Nutzung auf nicht aktivierten oder fremden Webseiten weitergegeben werden.

Automatisierte Datenabfragen, Scraping, missbräuchlich hohe Anfragezahlen sowie die Umgehung oder Manipulation von Domainprüfung, Zugriffsschutz, Begrenzungen und anderen Sicherheitsmaßnahmen sind nicht gestattet.

Darüber hinaus sind insbesondere folgende Werbemaßnahmen nicht gestattet:

  • die Verwendung nicht von FastEnergy bereitgestellter oder ausdrücklich freigegebener Händlerlogos, Prüfsiegel, Auszeichnungen, Texte, Grafiken, Bilder oder sonstiger Markenbestandteile,
  • irreführende oder nicht belegbare Aussagen über Preise, Verfügbarkeit, Vermittlung oder Vertragsabschluss,
  • Cookie-Stuffing, versteckte iframes, erzwungene Weiterleitungen oder vergleichbare Methoden zur Partnerzuordnung ohne bewusste Nutzeraktion,
  • Anzeigenbuchungen auf den Markennamen FastEnergy, FastEnergy-Domains sowie Kombinationen oder erkennbare Schreibvarianten und
  • die Verwendung des Markennamens FastEnergy in Domains, Subdomains, App-Namen oder Social-Media-Profilnamen ohne ausdrückliche Freigabe.

Partner müssen Werbung als solche kenntlich machen, FastEnergy als Anbieter des eingebundenen Preisrechners erkennbar machen und die für ihre Webseite geltenden Informations- und Datenschutzpflichten erfüllen. Newsletter-Werbung darf nur an Empfänger versendet werden, deren vorherige Einwilligung durch ein Double-Opt-in-Verfahren nachgewiesen werden kann. Gekaufte oder von Dritten übernommene Adresslisten sind nicht gestattet.

Bei einem Verstoß oder begründetem Missbrauchsverdacht darf FastEnergy betroffene Werbemittel, Zugriffe oder den Partnerzugang vorübergehend beschränken oder sperren. Das Recht zur Kündigung nach §5 bleibt unberührt.

§4 Vergütung und Auszahlung von Guthaben

FastEnergy bezahlt dem Partner für jeden provisionsberechtigten Auftrag eine Vermittlungsprovision, sobald dieser von einem Vertragshändler von FastEnergy angenommen und ausgeliefert wurde. Die Zuordnung richtet sich nach der verwendeten Checkout-Variante:

  • Checkout auf FastEnergy: Die Partner-ID und eine optionale Sub-ID werden an FastEnergy übertragen. Dort wird ein Partner-Cookie mit einer Laufzeit von bis zu 60 Tagen gesetzt. Eine spätere direkte Bestellung kann innerhalb dieser Laufzeit zugeordnet werden, sofern das Cookie im Browser gespeichert, nicht gelöscht und nicht blockiert wurde.
  • White-Label-Checkout im iframe: Der eingebettete Preisrechner arbeitet cookielos. Eine Zuordnung ist nur innerhalb der laufenden Bestellsitzung möglich. Die Bestellung muss direkt im iframe abgeschlossen werden; ein späterer direkter Abschluss auf FastEnergy kann nicht mehr zugeordnet werden.

Bei Widgets richtet sich die Zuordnung nach dem gewählten Absprungziel und der dort verwendeten Checkout-Variante. Die aktuelle Provisionshöhe wird im Provisionsmodell veröffentlicht. Die Provisionsabrechnung steht dem Partner online zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Partner im eingeloggten Partnerbereich angefordert werden. Sie erfolgt unbar über die vom Partner mitgeteilte Bankverbindung, sobald die im Partnerbereich angezeigten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

§5 Rechte und Kündigung

Die Rechte aus dem Partnervertrag gelten ausschließlich für den registrierten Partner und sind nicht übertragbar und erlöschen mit Vertragsende. Der Partnervertrag kann von beiden Seiten jederzeit (auch ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden. Ein Schadenersatzanspruch bei Ausspruch der sofortigen Kündigung steht keiner Partei des Vertrages zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln erlöschen mit Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Urheberrechte stehen ausschließlich FastEnergy zu und dürfen nicht an Dritte übertragen werden.

§6 Änderungen

FastEnergy ist berechtigt, Erscheinungsbild und Programmiertechnik der zur Verfügung gestellten Werbemittel jederzeit zu aktualisieren. Weiterhin kann FastEnergy die Regelungen zur Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit ändern oder ergänzen, muss den Partner hierüber allerdings zeitnah informieren. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Information keine Kündigung durch den Partner, so ist die Änderung oder Ergänzung Vertragsinhalt.

§7 Systemausfall

FastEnergy übernimmt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website, des Bestellsystems und des Partnerprogramms und eventuell daraus entstehende Schäden.

§8 Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Gerichtsstand ist der Firmensitz von FastEnergy.